Russische Visum

Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland

Adresse: Behrenstraße 66,10117 Berlin
Тел.: 030/22-65-11-83
E-Mail: infokonsulat(at)russische-botschaft.de

Annahme von Unterlagen:
Montag - Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr

Ausgabe von Unterlagen:
Montag - Freitag:
12.00 - 13.00 Uhr


Russische staatliche Feiertage: 1, 2, 3, 4, 5, 7. Januar, 23.Februar, 8. März, 1, 9. Mai, 12. Juni, 4. November
Wenn der staatliche Feiertage auf einen Samstag oder einen Sonntag fällt, wird er gemäß der russischen Gesetzgebung auf den darauffolgenden Arbeitstag übertragen.  

Diejenigen, die in anderen Bundesländern wohnen, sollen sich an die zuständigen der Russischen Föderation Generalkonsulate wenden :

Generalkonsulat in Bonn

Address:          Waldstr. 42, 53177 Bonn
Tel.:                 0228/312085 (Keine Auskunft ueber konsularische Fragen)
Sprechzeit:       Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, 
                        9.00-12.00 - Annahme der Unterlagen 
                       12.00-12.30 - Ausgabe der fertigen Unterlagen
Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Generalkonsulat in Frankfurt-am-Main

Address:              Eschenheimer Anlage 33/34, 60318 Frankfurt-am-Main
Tel.:                      (0911) 530 77 62
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen.

G
eneralkonsulat in Hamburg
Address:          Am Feenteich 20, 22085 Hamburg
Tel.:                 040/229 52 01, 229 53 01
E-Mail:             general.konsulat-hamburg(at)debitel.net
Sprechzeit:       Mo-Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.

Generalkonsulat in Leipzig
Address:          Turmgut str. 1, 04155 Leipzig
Tel.:                 0341/585 18 76
E-Mail:             rusgenkon_leipzig(at)t-online.de
Sprechzeit:       Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen.

Generalkonsulat in München
Address:          Seidlstr.28, 80335 München
Tel.:                 089/59 25 28, 59 25 03
Sprechzeit:       Mo - Fr 9-13 Uhr
Visafragen:       Mo, Di, Mi, Fr - 09.00-13.00 Uhr
Konsularbezirk: Bayern.  

Mehr Information können Sie hier finden.

Oesterreich

Botschaft der Russischen Föderation in Wien
Adresse: Rehte Bahngasse 44 A, A-1030, Wien
Tel.: 0043/1/712 12 29, 0043/1/712 32 33 (9:00 - 12:00)
Fax: 0043/1/714 76 12
E-Mail:
konsulat(at)rusemb.at
Internet: http://www.rusemb.at


Sprechstunden:
Parteienverkehr  Mo, Mi, Fr 09.00 - 12.00
Visaausgabe      Mo, Mi, Fr 14.00 - 15.00

Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg
Adresse: Bürglsteinstrasse 2, A-5020, Salzburg
Tel.: 0043/662/62 41 84
Fax: 0043/662/62 17 43
E-Mail:
genkonsulat(at)rusemb.at
Internet:
http://www.rusemb.at

Konsularkreis: Salzburg, Tirol, Öberösterreich, Kärnten, Vorarlberg

Sprechstunden:
Parteienverkehr  Mo-Fr 09.00 - 12.00

Allgemeine Information

  1. Österreichische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark) oder Salzburg (Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Vorarlberg) rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
  2. Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel, Meldebestätigung oder Meldezettel) für die Republik Österreich erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
  3. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).
  4. Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland, Russland-Mongolei-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
  5. Die Beantragung ist Montags, Mittwochs und Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich.
  6. Ab 1.Juni 2007 werden die per Post zugeschickten Unterlagen nicht entgegengenommen.Wir bitten Sie höflichst Visa entweder persönlich in der Konsularischen Vertretung oder über ein Reisebüro zu beantragen.

Grundsätzlich erforderlich sind:

  1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird). Reisepass soll in der Regel mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
  3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

    Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen und amtlich im Riesepass des Elternteils eingetragen sind, ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag erforderlich.

  4. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
    Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
    • ausgefülltes Formular der Versicherungskarte;
    • Kopie der Versicherungspolice.

Erhalten:

Visumantrag Word
Visumantrag pdf

Formular der Versicherungskarte Word
Formular der Versicherungskarte pdf